Anmerkungen:
1.) Für Wohnungen die auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung 1977 oder später errichtet
wurden, besteht unbefristet Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Ausweis.
Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten gilt unabhängig vom Baujahr ebenfalls
Wahlfreiheit.
2.) Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.
3.) Für den Verbrauchsausweis wird der Energieverbrauch von drei Jahren
benötigt, sonst kann dieser nicht ausgestellt werden. Für den verbrauchsorientierten
Ausweis werden Bauzeichnungen und andere Unterlagen benötigt.
4.) Sollte auf Grund fehlender Unterlagen eine Datenaufnahme notwendig sein,
wird die aufgewendete Zeit zusätzlich mit 60,- Euro/Std. im Stundensatz abgerechnet.
5.) Für jedes Haus wird auf Wunsch zusätzlich ein kostenloser Solar- und Energie
Check durchgeführt.
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